AGB
1. Vertragsabschluss
Veranstalter der Trainingseinheiten ist die Fußballschule KickLab by andré praus . Eine Anmeldung kann über die Homepage oder per E-Mail (anmeldung@kicklab.team) erfolgen.
Dabei werden diese Angaben benötigt:
- Name , Vorname
- Adresse
- Telefon
- Allergien, Unverträglichkeiten, etc.
- bisherige Fussballerfahrung
- welches Trainingsmodul
Da die Trainingseinheiten über die Klubraum App organisiert werden ist eine Installation dieser App notwendig. Ein Link zum Beitritt wird bei Anmeldung zugesendet.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters.
Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.
Im Monatsabo sind 4 x Trainingseinheiten enthalten. Bei Monaten mit mehr als 4 Trainingstagen, muss anteilig ein Zusatzbetrag bezahlt werden, falls die zusätzliche Trainingseinheit gewünscht ist.
In den Schulferien finden Trainings nach Absprache statt.
Ein Probetraining pro Teilnehmer.
3. Bezahlung
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Rechnungsbetrag bei
Einzeltraining vor der Trainingseinheit zu entrichten. Bei Abschluss eines Monatsabos muss der
Betrag jeweils bis zum 01. eines jeden Monats auf dem Konto DE79 6665 0085 0005 8683 43 eingegangen sein.
4. Rücktritt und Kündigung durch die Fussballschule
Die Fußballschule kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag
zurücktreten, oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen, wenn:
a) die festgelegte Zahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht wird.
b) der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung
der Fußballschule nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht
seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Monatsbeitrages.
5. Ausgefallene Trainingseinheiten
Ausgefallene Trainingseinheiten können aus diesen Gründen entstehen:
a) Sollte die Trainingseinheit von Seiten der Fußballschule auf Grund von vorhersehbaren ( Lehrgang, Veranstaltungen des FSV Eisingen etc. ) oder unvorhersehbaren (Krankheit, etc) Gründen ausfallen, wird diese nachgeholt.
b) Wird die Trainingseinheit seitens des Kunden abgesagt, kann keine Rückerstattung/Anpassung erfolgen.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und
Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Trainingseinheiten und die ordnungsgemäße
Erbringung der sonstigen, vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht
für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des Veranstalters
besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder
fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters bezieht sich auf dieTrainingszeiten bzw. das Feriencamp.
Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Aufsichtspflicht.
7. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt,
sowie Verletzungen und eventuelle Schäden während der Trainingsdauer sind durch die
jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten sowie durch die Versicherung der
Fußballschule abgesichert.
8. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigt der
Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Fußballschule, alle notwendigen Schritte
und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu
veranlassen. Sollten der Fußballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines
Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine
Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
9. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr
Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und
durch die Fußballschule verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet
-, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen
Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder
fremden Werbung.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.